Daran hat der Arbeitskreis der katholischen "Referate für
Weltanschauungsfragen" am Donnerstag im Hinblick auf die neueste Entwicklung
um die "Zeugen Jehovas" erinnert. Das Kultusamt im Unterrichtsministerium
hatte zuvor mitgeteilt, dass "Jehovas Zeugen" den von ihnen beantragten
Rechtsstatus einer staatlich anerkannten Religionsgesellschaft
erhalten.
Von den "Zeugen Jehovas" müsse im Bereich der Bildung, Erziehung und der
Wohlfahrt erwartet werden, dass sie sich gegenüber andersgläubigen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern "respektvoll und tolerant" zeigen, stellte der
Arbeitskreis fest. Die religiös begründete Skepsis der "Zeugen Jehovas"
gegenüber gesellschaftlichen Lebensformen habe sie bei vielen Menschen nicht
nur bekannt, sondern auch umstritten gemacht.
Nach der Enttäuschung ihrer Endzeiterwartungen hätten die "Zeugen Jehovas"
1978 den Weg hin zu einer öffentlichen Aufwertung der Gemeinschaft
eingeschlagen, erinnerte der Arbeitskreis. Der Antrag auf staatliche
Anerkennung sei möglich geworden, nachdem "Jehovas Zeugen" ihre negative
Lehre über den Staat "zwar nicht aufgegeben, aber geändert" hätten.
(Informationen:
Wolfgang Mischitz Referat, Tel. 0512/2230/557, E-Mail: wolfgang.mischitz@dibk.at;
Johannes Sinabell, Tel.01/515.52/3384, rfw@edw.or.at)
(red)