Stellungnahme des Arbeitskreises der katholischen Referate für Weltanschauungsfragen zur staatlichen Anerkennung der Zeugen Jehovas in Österreich

Mit der staatlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft gehen "Rechte wie auch Pflichten" einher.

Daran hat der Arbeitskreis der katholischen "Referate für Weltanschauungsfragen" am Donnerstag im Hinblick auf die neueste Entwicklung um die "Zeugen Jehovas" erinnert. Das Kultusamt im Unterrichtsministerium hatte zuvor mitgeteilt, dass "Jehovas Zeugen" den von ihnen beantragten Rechtsstatus einer staatlich anerkannten Religionsgesellschaft erhalten.
Von den "Zeugen Jehovas" müsse im Bereich der Bildung, Erziehung und der Wohlfahrt erwartet werden, dass sie sich gegenüber andersgläubigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern "respektvoll und tolerant" zeigen, stellte der Arbeitskreis fest. Die religiös begründete Skepsis der "Zeugen Jehovas" gegenüber gesellschaftlichen Lebensformen habe sie bei vielen Menschen nicht nur bekannt, sondern auch umstritten gemacht.
Nach der Enttäuschung ihrer Endzeiterwartungen hätten die "Zeugen Jehovas" 1978 den Weg hin zu einer öffentlichen Aufwertung der Gemeinschaft eingeschlagen, erinnerte der Arbeitskreis. Der Antrag auf staatliche Anerkennung sei möglich geworden, nachdem "Jehovas Zeugen" ihre negative Lehre über den Staat "zwar nicht aufgegeben, aber geändert" hätten.
(Informationen:
Wolfgang Mischitz Referat, Tel. 0512/2230/557, E-Mail: wolfgang.mischitz@dibk.at;
Johannes Sinabell, Tel.01/515.52/3384, rfw@edw.or.at)

(red)

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