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"Reproduktionsmedizin und Ethik des Lebens"

 

Wortlaut einer Presseerklärung der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, 18. bis 20. Juni 2012 in Mariazell.

 


» Alle Presseerklärungen als pdf herunterladen

 


 

Kinder sind ein Segen und es ist ein großes Glück für Eltern, wenn sich deren Wunsch nach eigenen Kindern erfüllt. Umso verständlicher und schwerer ist das Leid, wenn der erhoffte Kindersegen ausbleibt. Besorgniserregend sind daher die Anzeichen für eine generell gestiegene Unfruchtbarkeit. Immer mehr Paare haben inzwischen große Schwierigkeiten, auf natürlichem Weg Kinder zu bekommen. Ihnen sprechen die Bischöfe ihre tiefe Verbundenheit aus und appellieren zugleich an Wissenschaft und Politik, vor dieser Entwicklung nicht die Augen zu verschließen, sondern ernsthaft nach den Ursachen dafür zu forschen.

 

So verständlich und wertvoll der Wunsch nach eigenen Kindern ist, er darf jedoch nicht dazu führen, dass jedes Mittel verwendet wird, um dieses Ziel zu erreichen. Gerade wenn es um das Leben von Menschen geht, sind die höchsten rechtlichen und ethischen Maßstäbe gefordert, die sich aus der Einzigartigkeit der Person und der Würde des Menschen ergeben.

 

Von daher hat sich die Kirche eingehend mit der Frage der künstlichen Befruchtung auseinandergesetzt und die In-Vitro-Fertilisation als ethisch unzulässige Methode abgelehnt. Jedes Kind, egal wie es gezeugt wurde, ist ein Ebenbild Gottes und unendlich geliebt. Um der Würde des Menschen voll gerecht zu werden, legt die Kirche solch großen Wert darauf, schon bei seiner Zeugung Liebe und Achtung vor dem Leben zu wahren.

Unabhängig von einer moralischen Bewertung der In-Vitro-Fertilisation als solche müssen auch deren gesundheitliche und psychische Gefahren für die Betroffenen aufgezeigt werden: Die hohe Zahl "überzähliger Embryonen", die extreme Häufigkeit von Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten, die "Reduktion von Mehrlingen" im Mutterleib durch gezielte Tötung eines der empfangenen Kinder, die Belastungen der hormonellen Behandlung für die Frau und immer wieder die Belastung der Paarbeziehung durch Enttäuschungen und Reglementierungen während des Verfahrens der künstlichen Befruchtung sind gravierende Probleme. Sie werden weithin verschwiegen und sind Quelle großen Leids.


Verschärft wird die Situation dadurch, dass laufend neue technische Möglichkeiten diskutiert und gefordert werden, deren Anwendung die Achtung vor dem Leben aushöhlt. Das trifft besonders die Präimplantationsdiagnostik, bei der der Embryo vor seinem Transfer in den Mutterleib untersucht wird. Diese Methode wird derzeit nie zur Therapie des Embryos, sondern immer nur zu seiner Selektion durchgeführt. Jeder Mensch aber will angenommen werden, wie er ist. Dasselbe schulden wir Ungeborenen und Eltern.

 

Hoffnungen, durch eine beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einen vertretbaren Kompromiss zu finden, sind Illusion. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Beschränkungen nicht von Dauer sind. Die Möglichkeit der Selektion bei der künstlichen Befruchtung hat gravierende Folgen: Statt Eltern grundsätzlich den sehnlichen Wunsch nach einem Kind zu erfüllen, werden sie dazu gebracht, nur mehr jene Kinder anzunehmen, die bestimmte Eigenschaften haben. Durch die Verlagerung dieser eugenischen Maßnahmen auf den Einzelnen entledigt sich der Staat nur scheinbar seiner Verantwortung und bürdet sie den Eltern auf. Gleichzeitig steigt damit der individuelle, aber auch der gesellschaftliche Erwartungsdruck nach "perfekten" Kindern. Die Präimplantationsdiagnostik ist daher als Mittel zur Selektion absolut abzulehnen.

 

Immer öfter wird hinsichtlich der künstlichen Befruchtung die Möglichkeit eingefordert, Kinder durch fremde Ei- bzw Samenzellen zu zeugen. Technisch sind hier viele Varianten möglich. Die Verwendung von fremden Ei- bzw. Samenzellen führt in jedem Fall bewusst zu einer Aufspaltung der Elternschaft. Unterschieden werden die genetische, die biologische und die soziale/rechtliche Mutter, der genetische und der soziale/rechtliche Vater. Um homosexuellen Paaren gerecht zu werden, spricht man zudem nicht mehr von Vater und Mutter, sondern nur noch von Elternteil 1 und Elternteil 2.

 

Bei dieser gezielten Zeugung eines Menschen wird von vornherein und mit Absicht in Kauf genommen, dass dieser nicht bei einem Vater und einer Mutter vereint aufwachsen darf. Darin liegt auch der maßgebliche Unterschied zu jenen Situationen, in denen eine derartige Konstellation durch widrige Umstände im Nachhinein entsteht. Viele Menschen müssen hier alleine große Verantwortung tragen und schwierige Situationen meistern. Ihnen gilt größter Respekt und bestmögliche Unterstützung. Aber selbst sie sehen diese Lebensform zumeist nicht als Ideal an. Daher sind derartige Lebenssituationen zu vermeiden, wo es im Vorhinein möglich ist.

 

Ein Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter, das so gut wie möglich gewahrt werden soll. Bei Vater und Mutter aufzuwachsen gibt den Kindern wesentliche Orientierung und ist maßgeblich für die eigene Identität. Dem entspricht die heute zu Recht geforderte Einbindung des Vaters in die Erziehung und Betreuung der Kinder. Das Vorbild der Eltern als Mann und Frau ist zudem wichtig für das Verständnis des Kindes über das Zusammenleben der Geschlechter.


Die Bischöfe fordern daher einen breiten öffentlichen Diskurs über die ernsten ethischen und rechtlichen Fragen, die durch die Reproduktionsmedizin aufgeworfen werden. Dabei muss es immer um die Würde des Menschen, ganz besonders aber um das Wohl des Kindes gehen.

 

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