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Bischofskonferenz begrüßt geplanten Ethikunterricht

Stellungnahme im aktuellen Begutachtungsverfahren - Ethische Bildung "Kernaufgabe der österreichischen Schule" - Ethikunterricht gute Alternative für all jene Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen

 

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Die Österreichische Bischofskonferenz begrüßt den von der Regierung geplanten Ethikunterricht. In einer Stellungnahme zum derzeit in Begutachtung stehenden Gesetzestext heißt es wörtlich: "Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz begrüßt ausdrücklich die Einführung eines Pflichtgegenstandes Ethik für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen." Allen Schülerinnen und Schülern ethische Bildung zu vermitteln, sei eine "Kernaufgabe der österreichischen Schule".

 

In der Stellungnahme, die von Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka unterzeichnet ist, wird festgehalten, dass die mehr als 20-jährigen Erfahrungen aus dem Schulversuch Ethikunterricht zeigten, dass sich in der Sekundarstufe II genau jene Unterrichtsform bewährt habe, die nunmehr ins Regelschulwesen übernommen werden soll. Schülerinnen und Schülern, die sich vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldet haben, sowie solchen ohne religiöses Bekenntnis, die sich nicht zum Religionsunterricht als Freigegenstand anmelden, würden im Ethikunterricht Zugänge zu ethischer Bildung ermöglicht, zeigt sich die Bischofskonferenz zufrieden, denn:

 

"Angesichts der wachsenden Herausforderungen einer pluralen Gesellschaft ist ethische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler essenziell, auch für jene, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen."

Gemeinsame Themen im Unterricht

 

Die Lehrpläne des katholischen Religionsunterrichts zeigten im Vergleich mit den Lehrplänen des Schulversuchs Ethik, "dass alle Themen, die im Ethikunterricht behandelt werden, seit langem ebenso Thema im Religionsunterricht sind". Beispielhaft werden in der Stellungnahme die Auseinandersetzung mit Grundfragen des menschlichen Lebens, mit Menschen- und Persönlichkeitsrechten, die Beschäftigung mit anderen Kulturen und Religionen, die Erziehung zu autonomer Urteilsfähigkeit sowie der Umwelt- und Klimaschutz angeführt; weiters sozial- und wirtschaftsethische Fragestellungen sowie die Förderung der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.

 

Im Religionsunterricht würden diese Themen aus einer "transparent kommunizierten und konkreten, in der religiösen Zugehörigkeit wurzelnden Perspektive" vermittelt. Gleichzeitig erfolge eine Erörterung im Kontext verschiedener anderer religiöser und weltanschaulicher Positionen. Diese "vernunftgeleitete Auseinandersetzung" mit ethischen und religiösen Lehrinhalten ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern zudem, sich mit ihrer eigenen Identität auseinanderzusetzen. Der Religionsunterricht initiiere Reflexion und Diskurs und rege Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und kritischem Denken an. Er leite sie zudem zu einem religions- und pluralitätssensiblen Umgang mit verschiedenen ethischen Positionen und mache sie auf diese Weise diversitätsfähig.

 

Orientierung für gelingendes Leben

 

Eines der wesentlichen Bildungsziele des Religionsunterrichts sei es, "Orientierung für eine gelingende Lebensführung und ethisches Handeln zu vermitteln". Ethik- und Religionsunterricht könnten einander in einer konkreten Zusammenarbeit an den einzelnen Schulstandorten gezielt ergänzen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

 

Die Anerkennung und Diskussion verschiedener, teils komplementärer Zugänge zu ethischer Bildung im schulischen Kontext sei Zeichen eines pluralitätsfähigen Staates. Durch die im vorliegenden Entwurf geschaffenen organisatorischen Rahmenbedingungen "wird ein solcher Austausch ermöglicht".

 

 

Quelle: kathpress (29.06.2020)

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Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

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Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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